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OLLEN
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of
styria 59
2016
Fotos: Pia Adlassnig
In Umlandgemeinden gibt es
da kaum Probleme. Für eine
Stadt wie Graz bräuchte man
aber eigene urbane Regeln,
wie in Wien oder Salzburg.
Gollenz:
Grundsätzlich ja,
aber dann könnte es noch
komplizierter werden. Ich
glaube eher, dass ich als Be-
hörde in Graz das Regelwerk
nicht so weitläufig sehen wür-
de. Am Land müssen die bei-
gezogenen Sachverständigen
sehr ins Detail gehen, weil die
Behörde – der Bürgermeister
– sich nicht so gut auskennen
kann. In Graz sitzen in der
Baubehörde perfekt ausgebil-
dete Juristen und Baupolizis-
ten, die wissen, worum es geht.
top of styria:
Grundsätzlich:
Mehr Klarheit oder mehr Spiel-
raum, was ist besser?
Gollenz:
Es gibt genug Spiel-
raum, aber ich muss ihn auch
nutzen, auch zum Wohle der
Bauwerber.
Ennemoser:
Als Baubehörde
mache ich das.
top of styria:
Also sind die Re-
gelwerke in Ordnung?
Gollenz:
Nein, sie sind nicht
in Ordnung. Sie sind teilweise
überbordend. Aber ich habe –
glaube ich – als Behörde schon
eine gewisse Bandbreite, in-
nerhalb derer ich entscheiden
kann.
Ennemoser:
In der Altstadt
würde ich mir aus Sicht des
Bauwerbers wünschen, dass
eine Vorauskunft bindend ist,
weil ich viel Geld in die Pla-
nung stecke – und dann wird
fallweise doch anders ent-
schieden. Und jeder Monat
bedeutet für den Bauwerber
Geld. Das ist für den Inves-
tor ein Unsicherheitsfaktor.
Ich bin im Grunde froh, dass
es für die Altstadt ein schüt-
zendes Regelwerk gibt, aber
als Planer hätte ich gerne Si-
cherheit. Ich möchte eine Vor
anfrage machen, gut beraten
sein und danach planen kön-
nen.
top of styria:
Wichtig wäre es
also für alle Beteiligten, dass
von Anfang an klar ist, was
möglich und was nicht mög-
lich ist. Darüber gibt es ja Kon-
sens … warum ist das dann
nicht so?
Gollenz:
Weil es zwischen
Bauwerbern und der entschei-
denden Behörde Stellen gibt,
die da nicht mitspielen.
Ennemoser:
Das sind die bei-
gezogenen Sachverständigen.
Gollenz:
Die Behörde sollte
mehr Spielraum haben, selbst
zu entscheiden.
Ennemoser:
Das ist aber alles
im Gesetz geregelt.
Gollenz:
Nicht ganz.
Ennemoser:
Als Behörden-
leiterin bin ich froh, wenn
ich Unterlagen bekomme, die
vollständig sind, die zusam-
menpassen, die auch von den
Sachverständigen gleich be-
urteilt werden. Eines ist mir
auch wichtig: Für den Inves-
tor zählen natürlich die nutz-
baren Quadratmeter. Aber als
Luxus würde ichmir trotzdem
eine attraktive Außenfassade
bzw. Außengestaltung leisten.
In anderen Städten geht das ja
auch.
Gollenz:
Die Behörde könnte
dazu beitragen, indem sie das
Projekt so schnell genehmigt,
dass Geld dafür übrig bleibt.
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„Als Bauwerber würde ich sagen,
dass mir die Auflagen zu viel sind.“
„Es dürfte gar nie passieren, dass
irgendetwas fehlt, wenn es klare
Richtlinien gibt.“




