behandeln, Rücksichtnahme
auf Branchen … das ist natür-
lich richtig, aber – das sage
ich als Nichtjurist, ich bin ja
Volkswirt: Es gibt den Gleich-
heitsgrundsatz. Kann man
also im Arbeitsrecht über-
haupt trennen? Der zweite
Punkt ist die Frage, wie un-
terschiedlich sind die Bedürf-
nisse wirklich? Ist es freier
Wille der Arbeitnehmer oder
werden sie nicht doch irgend-
wie gezwungen? Betriebsver-
einbarungen wurden ja auch
seitens der Wirtschaft immer
mehr eingefordert. Es ist ein
gewisser Widerspruch, wenn
man auf der einen Seite In-
dividualisierung einfordert,
und dann wieder kritisiert.
top of styria:
Was war an den
Argumenten Ihres Gegenübers
gut?
Schneeberger:
Die Arbeitsbe-
dingungen sind richtigerwei-
se nicht so ungleich, wie man
gerne behauptet. Das gesam-
te Arbeitsrecht hat seine Exis-
tenzberechtigung darin, dass
sich zwei treffen, die letztlich
nicht auf gleicher Augenhö-
he agieren, weil der eine viel
mehr Möglichkeiten hat als
der andere. Insofern braucht
ein wirksamer Arbeitsschutz
auch verbindliche Grenzwer
te, sonst könnte man ja das
gesamte Arbeitsrecht ab-
schaffen. Das geht aber eben
nicht. Insofern stimmt das
Argument der Ungleichheit
nicht, denn es gibt einheitli-
che Problemstellungen: Ein
Mensch kann nur acht, neun
Stunden wirklich intensiv
arbeiten, dann wird es kri-
tisch. Das zeigen alle Zahlen,
die wir kennen. Die Fehler-
anfälligkeit und die Unfall-
raten steigen. Dass es einzel-
ne Gruppen gibt, die beson-
ders engagiert und innovativ
arbeiten, die auch besonders
begeistert und hochqualifi-
ziert sind, ist sicherlich rich-
tig. Man kann aber Individu-
alinteressen nicht als Maß-
stab für generelle Regelungen
nehmen.
Was die Problematik von Ar-
beitszeiten betrifft, haben
wir auch ein massives Prob-
lem mit der Öffnung des Ar-
beitsmarktes – nicht nur we-
gen des Lohndrucks, sondern
auch durch den Wettbewerb,
dem die Unternehmen aus-
gesetzt sind. Wir haben zwar
ein sehr gutes Lohn- und So-
zialdumping-Bekämpfungs-
gesetz, aber da zeigt sich nur,
dass extrem unterschiedliche
Lohnniveaus nicht mit Ver-
waltungsvorschriften
kom-
pensiert werden können:
Wenn der Durchschnittslohn
in Ungarn nur ein Viertel be-
trägt, dann ist eine Baustel-
le in Österreich, wo man das
Doppelte und Dreifache be-
kommt, für einen ungari-
schen Arbeitnehmer immer
noch sehr gut, obwohl eigent-
lich unterentlohnt. Er wird
sich aber nicht mit seinem
Arbeitgeber anlegen, um das
letzte Viertel zu erhalten. Es
klagt niemand.
Verhounig:
In Frankreich hat
man doch bemerkt, dass man
Wettbewerbsfähigkeit verlo-
ren hat. Zur Flexibilität ganz
generell: Wir können uns
der Globalisierung nicht ver-
schließen. Dazu kommt, dass
alles volatiler wird: Die Lie-
ferfristen werden kürzer, die
Aufträge kurzfristiger … das
erfordert ein gesteigertes
Maß an Flexibilität.
#
„Ein Mensch kann nur acht, neun
Stunden wirklich intensiv arbeiten,
dann wird es kritisch.“
„Wir können uns der Globalisierung
nicht verschließen.“
Fotos: Pia Adlassnig
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styria 61
2016
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OLLEN




