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behandeln, Rücksichtnahme

auf Branchen … das ist natür-

lich richtig, aber – das sage

ich als Nichtjurist, ich bin ja

Volkswirt: Es gibt den Gleich-

heitsgrundsatz. Kann man

also im Arbeitsrecht über-

haupt trennen? Der zweite

Punkt ist die Frage, wie un-

terschiedlich sind die Bedürf-

nisse wirklich? Ist es freier

Wille der Arbeitnehmer oder

werden sie nicht doch irgend-

wie gezwungen? Betriebsver-

einbarungen wurden ja auch

seitens der Wirtschaft immer

mehr eingefordert. Es ist ein

gewisser Widerspruch, wenn

man auf der einen Seite In-

dividualisierung einfordert,

und dann wieder kritisiert.

top of styria:

Was war an den

Argumenten Ihres Gegenübers

gut?

Schneeberger:

Die Arbeitsbe-

dingungen sind richtigerwei-

se nicht so ungleich, wie man

gerne behauptet. Das gesam-

te Arbeitsrecht hat seine Exis-

tenzberechtigung darin, dass

sich zwei treffen, die letztlich

nicht auf gleicher Augenhö-

he agieren, weil der eine viel

mehr Möglichkeiten hat als

der andere. Insofern braucht

ein wirksamer Arbeitsschutz

auch verbindliche Grenzwer­

te, sonst könnte man ja das

gesamte Arbeitsrecht ab-

schaffen. Das geht aber eben

nicht. Insofern stimmt das

Argument der Ungleichheit

nicht, denn es gibt einheitli-

che Problemstellungen: Ein

Mensch kann nur acht, neun

Stunden wirklich intensiv

arbeiten, dann wird es kri-

tisch. Das zeigen alle Zahlen,

die wir kennen. Die Fehler-

anfälligkeit und die Unfall-

raten steigen. Dass es einzel-

ne Gruppen gibt, die beson-

ders engagiert und innovativ

arbeiten, die auch besonders

begeistert und hochqualifi-

ziert sind, ist sicherlich rich-

tig. Man kann aber Individu-

alinteressen nicht als Maß-

stab für generelle Regelungen

nehmen.

Was die Problematik von Ar-

beitszeiten betrifft, haben

wir auch ein massives Prob-

lem mit der Öffnung des Ar-

beitsmarktes – nicht nur we-

gen des Lohndrucks, sondern

auch durch den Wettbewerb,

dem die Unternehmen aus-

gesetzt sind. Wir haben zwar

ein sehr gutes Lohn- und So-

zialdumping-Bekämpfungs-

gesetz, aber da zeigt sich nur,

dass extrem unterschiedliche

Lohnniveaus nicht mit Ver-

waltungsvorschriften

kom-

pensiert werden können:

Wenn der Durchschnittslohn

in Ungarn nur ein Viertel be-

trägt, dann ist eine Baustel-

le in Österreich, wo man das

Doppelte und Dreifache be-

kommt, für einen ungari-

schen Arbeitnehmer immer

noch sehr gut, obwohl eigent-

lich unterentlohnt. Er wird

sich aber nicht mit seinem

Arbeitgeber anlegen, um das

letzte Viertel zu erhalten. Es

klagt niemand.

Verhounig:

In Frankreich hat

man doch bemerkt, dass man

Wettbewerbsfähigkeit verlo-

ren hat. Zur Flexibilität ganz

generell: Wir können uns

der Globalisierung nicht ver-

schließen. Dazu kommt, dass

alles volatiler wird: Die Lie-

ferfristen werden kürzer, die

Aufträge kurzfristiger … das

erfordert ein gesteigertes

Maß an Flexibilität.

#

„Ein Mensch kann nur acht, neun

Stunden wirklich intensiv arbeiten,

dann wird es kritisch.“

„Wir können uns der Globalisierung

nicht verschließen.“

Fotos: Pia Adlassnig

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styria 61

2016

R

OLLEN