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Flexibilisierung:

(Un)gleiches

(nicht) (un)gleich behandeln

KARL SCHNEEBERGER + EWALD VERHOUNIG

Ewald Verhounig ist Leiter

des Instituts für Wirtschafts-

und Standortentwicklung der

WKO Steiermark.

Mag. Karl Schneeberger ist

Leiter der Abteilung Arbeit-

nehmerschutz in der

AK Steiermark.

Karl Schneeberger:

Aus Sicht

der Wirtschaftskammer hätte

ich bei der Arbeitszeit das Pro-

blem, dass die Höchstgrenzen

in allen Branchen grundsätz­

lich einheitlich sind, ohne Rück-sicht auf unterschiedliche Be-

dürfnisse und Belastungen.

Man behandelt Ungleiches

gleich. Das ist das Grundpro­

blem. Dazu kommt: Diese

Grenzwerte stellen oft einen

Zwang für Arbeitnehmer dar,

die Arbeit schlichtweg abbre-

chen zu müssen. Man kann

wahrscheinlich keinem Mon-

teur auf einer Baustelle in

Innsbruck erklären, dass er

nach zehn Stunden aufhören

muss, wenn er aus eigener

Sicht der Dinge sagt, er will

dort nicht im Gasthaus sitzen,

sondern schnell fertig wer-

den und möglichst viel Geld

verdienen. Diese individuel-

len Bedürfnisse gibt es. Der

Gesetzgeber hat sich zwar vor

fast 20 Jahren darauf verstän-

digt, dass die Arbeitszeit flexi-

bler werden soll. Das wird je-

doch nicht in allen Branchen-

Kollektivverträgen ausgenützt

– insbesondere was die tägliche

Normalarbeitszeit und die

oft debattierte Mindestruhe-

zeit von acht Stunden betrifft.

Zusätzlich sind die Detailbe-

stimmungen in den Kollektiv-verträgen extrem kompliziert

und den Adressaten – Arbeit-

nehmern und wahrschein-

lich auch vielen Kleinbetrie-

ben – schwer zumutbar: Man

braucht manchmal eine ei-

gene Rechtsabteilung, um zu

verstehen, was geht und was

nicht. Auch problematisch in

Sachen Flexibilität: Es gibt

zwar im Gesetz richtigerwei-

se eine Überstundenermäch-

tigung auf zwölf Stunden. Vor

allem dort, wo es Betriebsräte

gibt – und das sind immerhin

180.000 steirische Arbeitneh-

merinnen und Arbeitnehmer

–, kann der Be-triebsrat die

Überstunden aber ohne An-

gabe von Gründen und auch

gegen den Willen der Ar-

beitnehmer einfach ableh-

nen, weil es eine notwendi-

ge Betriebsvereinbarung ist.

Das ist nicht im Sinne der

Betroffenen, die sagen, es

sei nicht zeitgemäß. Es ist

schwer verständlich, wenn

nicht rechtswirksam ist, dass

ein Arbeitnehmer, der Über-

stunden geleistet hat, auf ei-

genen Wunsch lieber eine

Stunde Zeitausgleich statt

Geld nehmen will. Was den

Arbeitnehmerschutz betrifft,

muss man sagen: Wir haben

seit 1995 ein Gesetz, das nicht

juristisch formuliert von 30

auf über 130 Paragrafen an-

gewachsen ist! Das regelt sehr

viel, zum Teil auch relativ de-

tailliert. Dazu gibt es noch

140 Verordnungen, die mit

Arbeitnehmerschutzrecht zu

tun haben. Das ist ein ziem-

lich großes Rechtsgebiet. Für

Strafrechtler ist technischer

Arbeitnehmerschutz ein Para-

debeispiel dafür, dass man im-

mer eine Norm findet, die ir-

gendetwas vorschreibt. Damit

kann es immer Probleme mit

Fahrlässigkeitsdelikten geben.

Und: Diese Bestimmungen

sind oft schwer lesbar und mit

ziemlich unklaren Ausnahme-

möglichkeiten behaftet.

Ewald Verhounig:

Was ich aus

Sicht der Arbeiterkammer

aufgreifen würde, ist das Ar-

gument, dass anscheinend

nicht genügend Arbeit da ist.

Wir sehen seit Jahren eine

Zunahme der Arbeitslosigkeit.

Es drängen auch immer mehr

Menschen aus dem EU-Ar-

beitsmarkt nach Österreich,

was natürlich Auswirkungen

auf den heimischen Arbeits-

markt hat. Sogar Fachkräfte

undMenschen, die früher leich-

ter Arbeit gefunden hätten,

tun sich mittlerweile schwer.

Insofern ist es aus Arbeitneh-

mersicht fast verwegen, wenn

man immer wieder mit der

Flexibilisierung konfrontiert

wird, die so aufgefasst wer-

den kann, dass immer weni-

ger Leute immer mehr arbei-

ten sollen, während andere

nicht in Beschäftigung kom-

men. Das zweite Argument,

das zum Thema Arbeitszeiten

angeführt werden müsste, ist

jenes, das andere Länder vor-

gelegt haben: Die Arbeitszei-

ten wurden bei vollem Lohn-

ausgleich reduziert. Dann

muss auch das Thema Pro-

duktivität mitgedacht werden,

wenn es darum geht, Arbeits-

zeitverkürzungen ins Treffen

zu führen. Wir sind als Gesell-

schaft immer produktiver. Vor

dem Hintergrund dieser Pro-

duktivitätssteigerungen darf

man aus Arbeitnehmersicht

sehr wohl über Arbeitszeitver-

kürzungen nachdenken.

top of styria:

Wie widerlegt

man diese Argumente?

Schneeberger:

Was die be-

hauptete Produktivitätsstei­

gerung betrifft: Sie ist unter-

schiedlich. Professor Pelinka

hat kürzlich gesagt: Man

kann Globalisierung nicht ab-

schaffen. Das wäre gleich, wie

zu beschließen, dass es im

Winter warm werden muss.

Der Konkurrenzdruck bleibt.

Wenn man ihm ausgesetzt ist,

sind einfache Rechnungen be-

züglich Produktivität und Ar-

beitszeitverkürzung eher ein

Angriff auf noch bestehende

Arbeitsplätze. Produktivitäts­

steigerungen finden ja auch

global statt. Daherwürdendie

Wettbewerbschancen beein-

trächtigt werden. Das gefähr-

det schlicht und ergreifend

Arbeitsplätze in einem Land,

das extrem exportorientiert

ist. In anderen Ländern, kon-

kret in Frankreich, werden

Arbeitszeitverkürzungen auf-

grund der Erfahrungen zum

Teil zurückgenommen.

Verhounig:

Ungleiches gleich

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