Flexibilisierung:
(Un)gleiches
(nicht) (un)gleich behandeln
KARL SCHNEEBERGER + EWALD VERHOUNIG
Ewald Verhounig ist Leiter
des Instituts für Wirtschafts-
und Standortentwicklung der
WKO Steiermark.
Mag. Karl Schneeberger ist
Leiter der Abteilung Arbeit-
nehmerschutz in der
AK Steiermark.
Karl Schneeberger:
Aus Sicht
der Wirtschaftskammer hätte
ich bei der Arbeitszeit das Pro-
blem, dass die Höchstgrenzen
in allen Branchen grundsätz
lich einheitlich sind, ohne Rück-sicht auf unterschiedliche Be-
dürfnisse und Belastungen.
Man behandelt Ungleiches
gleich. Das ist das Grundpro
blem. Dazu kommt: Diese
Grenzwerte stellen oft einen
Zwang für Arbeitnehmer dar,
die Arbeit schlichtweg abbre-
chen zu müssen. Man kann
wahrscheinlich keinem Mon-
teur auf einer Baustelle in
Innsbruck erklären, dass er
nach zehn Stunden aufhören
muss, wenn er aus eigener
Sicht der Dinge sagt, er will
dort nicht im Gasthaus sitzen,
sondern schnell fertig wer-
den und möglichst viel Geld
verdienen. Diese individuel-
len Bedürfnisse gibt es. Der
Gesetzgeber hat sich zwar vor
fast 20 Jahren darauf verstän-
digt, dass die Arbeitszeit flexi-
bler werden soll. Das wird je-
doch nicht in allen Branchen-
Kollektivverträgen ausgenützt
– insbesondere was die tägliche
Normalarbeitszeit und die
oft debattierte Mindestruhe-
zeit von acht Stunden betrifft.
Zusätzlich sind die Detailbe-
stimmungen in den Kollektiv-verträgen extrem kompliziert
und den Adressaten – Arbeit-
nehmern und wahrschein-
lich auch vielen Kleinbetrie-
ben – schwer zumutbar: Man
braucht manchmal eine ei-
gene Rechtsabteilung, um zu
verstehen, was geht und was
nicht. Auch problematisch in
Sachen Flexibilität: Es gibt
zwar im Gesetz richtigerwei-
se eine Überstundenermäch-
tigung auf zwölf Stunden. Vor
allem dort, wo es Betriebsräte
gibt – und das sind immerhin
180.000 steirische Arbeitneh-
merinnen und Arbeitnehmer
–, kann der Be-triebsrat die
Überstunden aber ohne An-
gabe von Gründen und auch
gegen den Willen der Ar-
beitnehmer einfach ableh-
nen, weil es eine notwendi-
ge Betriebsvereinbarung ist.
Das ist nicht im Sinne der
Betroffenen, die sagen, es
sei nicht zeitgemäß. Es ist
schwer verständlich, wenn
nicht rechtswirksam ist, dass
ein Arbeitnehmer, der Über-
stunden geleistet hat, auf ei-
genen Wunsch lieber eine
Stunde Zeitausgleich statt
Geld nehmen will. Was den
Arbeitnehmerschutz betrifft,
muss man sagen: Wir haben
seit 1995 ein Gesetz, das nicht
juristisch formuliert von 30
auf über 130 Paragrafen an-
gewachsen ist! Das regelt sehr
viel, zum Teil auch relativ de-
tailliert. Dazu gibt es noch
140 Verordnungen, die mit
Arbeitnehmerschutzrecht zu
tun haben. Das ist ein ziem-
lich großes Rechtsgebiet. Für
Strafrechtler ist technischer
Arbeitnehmerschutz ein Para-
debeispiel dafür, dass man im-
mer eine Norm findet, die ir-
gendetwas vorschreibt. Damit
kann es immer Probleme mit
Fahrlässigkeitsdelikten geben.
Und: Diese Bestimmungen
sind oft schwer lesbar und mit
ziemlich unklaren Ausnahme-
möglichkeiten behaftet.
Ewald Verhounig:
Was ich aus
Sicht der Arbeiterkammer
aufgreifen würde, ist das Ar-
gument, dass anscheinend
nicht genügend Arbeit da ist.
Wir sehen seit Jahren eine
Zunahme der Arbeitslosigkeit.
Es drängen auch immer mehr
Menschen aus dem EU-Ar-
beitsmarkt nach Österreich,
was natürlich Auswirkungen
auf den heimischen Arbeits-
markt hat. Sogar Fachkräfte
undMenschen, die früher leich-
ter Arbeit gefunden hätten,
tun sich mittlerweile schwer.
Insofern ist es aus Arbeitneh-
mersicht fast verwegen, wenn
man immer wieder mit der
Flexibilisierung konfrontiert
wird, die so aufgefasst wer-
den kann, dass immer weni-
ger Leute immer mehr arbei-
ten sollen, während andere
nicht in Beschäftigung kom-
men. Das zweite Argument,
das zum Thema Arbeitszeiten
angeführt werden müsste, ist
jenes, das andere Länder vor-
gelegt haben: Die Arbeitszei-
ten wurden bei vollem Lohn-
ausgleich reduziert. Dann
muss auch das Thema Pro-
duktivität mitgedacht werden,
wenn es darum geht, Arbeits-
zeitverkürzungen ins Treffen
zu führen. Wir sind als Gesell-
schaft immer produktiver. Vor
dem Hintergrund dieser Pro-
duktivitätssteigerungen darf
man aus Arbeitnehmersicht
sehr wohl über Arbeitszeitver-
kürzungen nachdenken.
top of styria:
Wie widerlegt
man diese Argumente?
Schneeberger:
Was die be-
hauptete Produktivitätsstei
gerung betrifft: Sie ist unter-
schiedlich. Professor Pelinka
hat kürzlich gesagt: Man
kann Globalisierung nicht ab-
schaffen. Das wäre gleich, wie
zu beschließen, dass es im
Winter warm werden muss.
Der Konkurrenzdruck bleibt.
Wenn man ihm ausgesetzt ist,
sind einfache Rechnungen be-
züglich Produktivität und Ar-
beitszeitverkürzung eher ein
Angriff auf noch bestehende
Arbeitsplätze. Produktivitäts
steigerungen finden ja auch
global statt. Daherwürdendie
Wettbewerbschancen beein-
trächtigt werden. Das gefähr-
det schlicht und ergreifend
Arbeitsplätze in einem Land,
das extrem exportorientiert
ist. In anderen Ländern, kon-
kret in Frankreich, werden
Arbeitszeitverkürzungen auf-
grund der Erfahrungen zum
Teil zurückgenommen.
Verhounig:
Ungleiches gleich
60 top
of
styria
2016
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OLLEN




