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styria
2013
VeRanTWoRTung TRagen
»
es ist davon auszugehen,
dass diese Personen auch ei-
nen höheren anteil am Mehr-
wertsteueraufkommen
tra-
gen, da sich eine höhere Leis-
tungsfähigkeit in einem hö-
heren Konsum niederschlägt.
35 Prozent der unselbststän-
dig erwerbstätigen zahlten
im Jahr 2009 gar keine Lohn-
steuer, weil ihr einkommen
das steuerfreie existenzmini-
mum nicht überschritten hat.
ein Steuersystem, das sich an
der Leistungsfähigkeit orien-
tiert und aspekte der Vertei-
lungsgerechtigkeit berück-
sichtigt, ist nur gerecht, wenn
es auch tatsächlich vollzogen
wird. Die Bereitschaft, die
Steuern zu zahlen, die man
schuldet, ist erfahrungsge-
mäß höher, wenn die Wahr-
scheinlichkeit bei mangeln-
dem (Steuer-)gehorsam ent-
deckt und bestraft zu werden
besonders hoch ist. in einer
stark differenzierten und glo-
balisierten Welt wie jener, in
der wir heute leben, bedarf es
dazu eines gut geschulten und
schlagkräftigen Verwaltungs-
apparats. und der Staat muss
gesetze schaffen, die auf die
neuen Lebensgepflogenheiten
reagieren können.
Würde Österreich eine Ver-
mögenssteuer einführen, so
würde dies eine Belastung der
bereits durch die im interna-
tionalen Vergleich hohen er-
tragsteuersätze sehr stark be-
lasteten Steuerpflichtigen be-
deuten. Hinzu kommt, dass
eine Vermögenssteuer eine
Steuer auf etwas darstellt, das
bereits aus versteuertem ein-
kommen erworben wurde. Da
der Vermögenszuwachs in Ös-
terreich nahezu lückenlos der
ertragsbesteuerung unter-
liegt, würde eine Vermögens-
steuer wirtschaftlich eine art
zusätzliche ertragsteuer be-
deuten. ob damit moderne
gerechtigkeitsvorstellungen
tatsächlich erfüllt werden, ist
mehr als fraglich.
Der „Steuergerechtigkeit“
wäre meines erachtens durch
eine Steigerung der Voll-
zugseffizienz besser gedient,
als durch eine erhöhung der
bereits hohen Steuerbelas-
tung. Wird ein System nicht
mehr als gerecht empfunden,
weil die Belastung einiger we-
niger, die den Hauptanteil an
den Staatseinnahmen tragen,
zu hoch ist, sind ausweichre-
aktionen die Folge. und aus-
weichreaktionen von denen,
die die Mittel dazu haben, kön-
nen dazu führen, die Staats-
einnahmen zu verringern.
Univ.-Prof. Dr. Tina
Ehrke-Rabel leitet das In-
stitut für Finanzrecht an
der Karl-Franzens-Uni-
versität in Graz und ist
Partnerin der BDO Graz
Wirtschaftsprüfungs- und
SteuerberatungsGmbH.
Illustration: Wolfgang Uranitsch
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