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2013
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Verantwortung Tragen
Der „Steuergerechtigkeit“ wäre meines
Erachtens durch eine Steigerung der Voll-
zugseffizienz besser gedient, als durch
eine Erhöhung der bereits hohen Steuer-
belastung.
immer sie stammen mö-
gen – der Besteuerung un-
terworfen werden. In Öster-
reich werden zudem seit Ap-
ril 2012 Zuwächse aus Immo-
bilien- und Kapitalvermögen
uneingeschränkt der Besteu-
erung unterworfen: Der Ver-
kauf von Aktien oder Immo-
bilien unterliegt unabhängig
davon, wie lange das Vermö-
gen im Besitz des Verkäufers
war und unabhängig davon,
ob es sich um Betriebs- oder
Privatvermögen handelt, der
Ertragsbesteuerung.
Steuergerechtigkeit, orientiert
am Maßstab der Leistungsfä-
higkeit, hat zum anderen aber
auch etwas mit Verteilungs-
gerechtigkeit zu tun: Diejeni-
gen, die mehr verdienen, zah-
len überproportional mehr
an Steuern im Verhältnis zu
jenen, die weniger verdienen.
Dies schlägt sich in Steuer-
sätzen nieder, die mit steigen-
dem Einkommen überpropor-
tional ansteigen (so genannter
progressiver Steuertarif). In
der höchsten Progressions-
stufe, das heißt für Einkom-
mensbestandteile von mehr
als 60.000 Euro, beläuft sich
der Steuersatz auf 50 Prozent.
Dem Leistungsfähigkeitsprin-
zip entspricht es außerdem,
dass diejenigen, denen gerade
das steuerliche Existenzmini-
mum von 11.000 Euro als Ein-
kommen zur Verfügung steht,
keine Ertragsteuern zahlen.
Österreich trägt der Vertei-
lungsgerechtigkeit außerdem
durch Transferleistungen an
diejenigen mit niedrigem Ein-
kommen Rechnung.
In Zahlenrelationen ausge-
drückt verteilt sich die Steu-
erbelastung in Österreich fol-
gendermaßen: Der Großteil
der in Österreich Erwerbstä-
tigen geht einer unselbststän-
digen Beschäftigung nach.
Das zeigt sich daran, dass die
Lohnsteuer nach der Mehr-
wertsteuer das höchste Steu-
eraufkommen aufweist (rund
21,9 Milliarden Euro im Jahr
2009). Von diesem Lohnsteu-
eraufkommen erwirtschafte-
ten im Jahr 2009 10 Prozent
der obersten nicht-selbststän-
dig erwerbstätigen Einkom-
mensbezieher 30 Prozent und
trugen 50 Prozent der Steu-
erbelastung aller unselbst-
ständig Erwerbstätigen.
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