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styria
2013
Verantwortung Tragen
J
e d e r
Staat fi-
nanziert
sich vor-
wiegend aus Abga-
ben. Deren Erhe-
bung hat er mög-
lichst „gerecht“ zu
gestalten. Dabei
ist die Abgabenlast
auf die Gesamtheit
der Steuerpf lich-
tigen nach gesell-
schaftspolitischen
Gerechtigkeitsvor-
stellungen zu ver-
teilen. Ein gerech-
tes Steuersystem
ist nach der überwiegenden Auffassung ein System, das aus ei-
ner Mischung verschiedener Abgabenarten, Einkommensteu-
ern, Verbrauchsteuern und Vermögenssteuern besteht. Nach
modernen Gerechtigkeitsvorstellungen hat sich ein Steuersys-
tem an der Leistungsfähigkeit des einzelnen zu orientieren. Und
Indikatoren für die individuelle Leistungsfähigkeit sind in ers-
ter Linie das Einkommen und der Konsum.
In diesem Sinn ist auch das österreichische Ertragsteuerrecht
vom Leistungsfähigkeitsprinzip geprägt. Das betrifft jene Ab-
gaben, die Österreich das höchste Aufkommen bringen (rund
32,3 Milliarden Euro von 78,4 Milliarden Gesamteinnahmen
aus Steuern im Jahr 2010).
Steuergerechtigkeit, gemessen am Maßstab der individuellen
Leistungsfähigkeit jedes Steuerzahlers, bedeutet zum einen,
dass alle Menschen, die sich in einer vergleichbaren Situati-
on befinden, die gleichen Steuern bezahlen. Steuergerechtig-
keit hat also etwas mit „Gleichmäßigkeit“ der Besteuerung zu
tun. Für die Einkommensteuern bedeutet dies zunächst, dass
sämtliche Erträge – aus welcher nachhaltigen Tätigkeit auch
Steuergerechtigkeit, orientiert am Maßstab der
Leistungsfähigkeit, hat zum anderen aber auch
etwas mit Verteilungsgerechtigkeit zu tun.
Steuern:
Was ist gerecht?
Foto: Schiffer
Tina Ehrke-Rabel
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