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styria
2013
pol auf sich zu konzentrieren, um damit
die Sicherheit der Bürger nach innen und
außen zu gewährleisten. Die enge Kop-
pelung von Freiheit und Sicherheit, die
manche Verteidiger der staatlichen Über-
wachung  jetzt mit Slogans wie „Keine
Freiheit ohne Sicherheit“ ins Spiel brin-
gen, ist hier tatsächlich gegeben. Es war
niemand anders als John Locke, der in
seinen „Zwei Abhandlungen über die Re-
gierung“ klar formulierte, dass das Ver-
trauen der Bürger in die Regierung ein
Vertrauen in die Fähigkeit der Regie-
rung ist, das Eigentum der Bürger zu si-
chern. Genau dazu hat man der Regie-
rung Macht übertragen, einen anderen
Grund für eine solche Machtkonzentrati-
on gibt es nach Locke eigentlich gar nicht.
Niemand ist in diesem Sinne frei, wenn
er nicht davon ausgehen kann, dass
das, was er sein Eigen nennt, vor Über-
griffen anderer geschützt ist. Locke war
sich allerdings auch darüber im Klaren,
dass eine derart mit Macht ausgestatte-
te Regierung selbst zu einer gefährlichen
Quelle potenzieller Rechtsübergriffe wer-
den kann. Sein Vertrauensmodell besitzt
insofern politischen Biss, als es nicht nur
die Bedingungen spezifiziert, unter de-
nen Vertrauen vergeben, sondern auch
die Bedingungen, unter denen es ent-
zogen werden kann. Verfolgt die Regie-
rung Ziele, die ihrem eigentlichen Auf-
trag entgegengesetzt sind, dann darf, ja
muss ihr das Vertrauen entzogen werden.
Wann genau liegt ein solcher Fall vor?
Viel hängt hier naturgemäß an Lockes
Begriff des Eigentums, der bis heute um-
stritten ist. Da Locke aber manchmal alle
Rechte, die wir heute selbstverständlich
differenzieren, etwa das Recht auf kör-
perliche Integrität, das Recht auf Bewe-
gungs- und Meinungsfreiheit, das Recht
auf Mitbestimmung etc., als unser „Ei-
gentum“ bezeichnet, kann man sich aus-
malen, dass Angriffe auf das Recht auf
Meinungsfreiheit unser Eigentum antas-
ten und somit ein Entzug des Vertrauens
angebracht sein mag. Wie immer man es
hiermit hält, wichtig an Lockes Modell
ist die Einsicht, dass das Vertrauensmo-
dell gerade weil es der Regierung Macht-
befugnisse einräumt, gleichzeitig auch
Grenzen dieser Befugnisse formuliert.
Darüber hinaus deutet es an, dass die
Antwort auf die Frage, wo genau diese
Grenzen liegen, nicht einseitig der Regie-
rung überlassen werden darf. Überträgt
man diesen Gedanken auf die Gegenwart,
dann liegt der Vertrauensbruch nicht da-
rin, dass die Regierung unsere Sicher-
heit will; er liegt vielmehr darin, dass die
Bürger am Prozess der genauen Abstim-
mung von Sicherheits- und Freiheitsbe-
dürfnissen nicht wirklich beteiligt wer-
den. Es sieht so aus, als begegnete der
Staat denjenigen, die ihm vertrauen (sol-
len), selbst eher mit Misstrauen. Das aber
kann nicht gut sein, denn wenn der, dem
Vertrauen geschenkt wird, an der Ur-
teilskraft des Vertrauensgebers zweifelt,
zerreißt er das Band zwischen beiden
»
W
enn angesichts wachsen-
der staatlicher Überwa-
chungsmaßnahmen ge-
legentlich die Frage nach
den Konsequenzen dieser Kontrolle für
das Vertrauen der Bürger gestellt wird,
bleibt oft unklar, um welches Vertrauen
es sich eigentlich handelt. Es seien meh-
rere Möglichkeiten angeboten: Das Be-
dürfnis nach Überwachung berührt das
Vertrauen der Bürger in den Staat und,
seltener thematisiert, das Vertrauen des
Staates in die Bürger, dann das Vertrau-
en der Bürger untereinander und auch
das Vertrauen der Bürger zu sich selbst,
in ihre eigene politische Urteilskraft.
Das Vertrauen in den Staat
Nehmen wir zunächst die erste Mög-
lichkeit. Warum sollte staatliche Über-
wachung das Vertrauen der Bürger in
den Staat untergraben? In so gut wie al-
len theoretischen Begründungsmodellen
des demokratischen Rechtsstaats hat die-
ser Staat die Aufgabe, das Gewaltmono-
Zerstörtes Vertrauen,
zerstörte Freiheit
Verantwortung Tragen
Martin Hartmann
Vertrauen ist die Grundlage eines gedeihlichen Zusammenlebens. Wer
vertraut, gibt dem anderen zugleich Raum sich zu entfalten als der, der
er ist oder sein will. Doch ist diese Freiheit ständig bedroht, durch Über-
wachung oder übertriebene Rechenschaftspflicht. Ist der Mensch dann
bereits unfrei, wenn er nicht mehr davon ausgehen kann, unbeobachtet
zu sein? Eine Analyse aus philosophischer Perspektive.
Foto: beigestellt
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